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PV-Info 3, März 2015, Seite 27

EuGH prüft unionsrechtliche Zulässigkeit von Abzugsteuern auf Personalgestellungsentgelte

Petra Vrignaud

Im Zentrum des verb Rs C-53/13 und C-80/13, , stand die wiederholte Frage, ob vom Tätigkeitsstaat eingehobene Quellensteuern dem Gemeinschaftsrecht widersprechen.

Im Konkreten ging es dabei um einen Fall einer grenzüberschreitenden Personalgestellung eines slowakischen Zeitarbeitsunternehmens (Arbeitskräftegesteller) mit eingetragener Zweigniederlassung in Tschechien an (mehrere) tschechische Unternehmen (Gestellungsnehmer). Nach tschechischem Recht waren die Gestellungsnehmer verpflichtet, bei Zahlung des Gestellungshonorars an den slowakischen Unternehmer eine Quellensteuer einzubehalten, welche in weiterer Folge als Vorauszahlung für die Lohnsteuer der im Inland beschäftigten Arbeitnehmer diente. Nachdem eine derartige Verpflichtung nur im Zusammenhang mit ausländischen Arbeitskräftegestellern, nicht aber auch für inländische Gesteller besteht, wurde die Vereinbarkeit dieser gesetzlich normierten Quellensteuereinhebung mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts in Frage gestellt.

S. 28Urteil des EuGH

In seinem Urteil wiederholt der EuGH zunächst die bisherige Rechtsprechung, dass die Einhebung von Quellensteuern zwar zweifelsfrei eine Beschränkung der Die...

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