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SWI 11, November 1997, Seite 486

An niederländische Gesellschaften fließende Franchisegebühren

Franchise-Verträge sind Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, dem Vertragspartner sein Wissen und seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen und außerdem noch gewisse technische Hilfe zu leisten; sie gelten nach Z 11 des OECD-Kommentars als gemischte Verträge (Erbringung einer Assistenzleistung und Überlasssung von Erfahrungswissen). Die auf Grund eines solchen Vertrages zu zahlenden Vergütungen müssen daher erforderlichenfalls in einen auf die Assistenzleistung (Art. 7 bzw. 14 OECD-MA) und einen auf die Know-how-Überlassung (Art. 12 OECD-MA) entfallenden Teil aufgespalten werden.

Wird mit einer niederländischen (nicht nahestehenden) Kapitalgesellschaft von einem österreichischen Unternehmen eine derartige Vereinbarung eingegangen, dann ist im allgemeinen eine derartige Aufteilung nicht erforderlich. Denn sowohl die Assistenzleistungsvergütung wie auch die Lizenzgebühr ist - falls das niederländische Unternehmen keine Betriebstätte in Österreich unterhält - gemäß Art. 7 bzw. 13 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen.

Probleme werden sich allerdings dann ergeben, wenn die niederländische Kapitalgesellschaft zum Zweck des "treaty-shopping" zwischengesch...

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