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SWI 11, November 1997, Seite 484

Deutsche vermögensverwaltende GesbR mit österreichischen Beteiligten

Sind vier nach Österreich zugewanderte deutsche Staatsbürger an einer deutschen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht beteiligt, die sich - gemeinsam mit einem fünften in Deutschland verbliebenen Gesellschafter - mit der Verwaltung von deutschem Liegenschaftsvermögen und mit Kapitalvermögen befaßt, dann steht hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10 a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine Einkünfte aus Gewerbetrieb, die diesfalls nach Artikel 4 ihren deutschen Betriebstätten zuzuordnen wären, sondern solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, sodaß ihre Einkünfte unter Artikel 10 a (Dividenden), 11 (Zinsen) bzw. Art. 3 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen ) des DBA-Deutschland zu subsumieren sind.

Da die über die Personengesellschaft bezogenen Einkünfte auch auf deutscher Seite infolge der vermögensverwaltenden Eigenschaft der Gesellschaft bisher nicht als gewerbliche Einkünfte behandelt wurden, wird nicht erwartet, daß es nach der Wohnsitzverlegung der vier Gesellschafter nach Österre...

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