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SWI 10, Oktober 1997, Seite 480

Pensionszahlungen der Rechtsanwaltskammer an ausländische Pensionsberechtigte

Vor dem VwGH war die Frage strittig, ob Pensionszahlungen einer Rechtsanwaltskammer (Körperschaft öffentlichen Rechts) an in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige ehemalige Kammermitglieder in Österreich der Besteuerung unterliegen. Insbesondere ging es dabei auch um die Anwendung von Art. 10 DBA Österreich- Deutschland auf die fraglichen Pensionszahlungen.

§ 98 Z 4 EStG unterwirft u. a. jene Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG) der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder öffentliches Dienstverhältnis gewährt werden. Damit sind im Ergebnis auch Pensionszahlungen an Rechtsanwälte erfaßt. Diese stehen als Selbständige zwar in keinem Dienstverhältnis, nach § 25 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG unterliegen aber auch Pensionen aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen als nichtselbständige Einkünfte der unbeschränkten Steuerpflicht. Da in § 98 Z 4 EStG - ungeachtet der von § 25 EStG abweichenden Textierung - grundsätzlich der gesamte Katalog nichtselbständiger Einkünfte i. S. d. § 25 EStG auch für die beschränkte Steuerpflicht maßgebend sein soll, erstreckt sich die beschränkte Steuerpflicht auch auf die strittigen Pensionsza...

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