Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 1997, Seite 420

EuGH: Entgeltberichtigung bei Forderungsausfällen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-330/95 Goldsmith (Jewellers) Ltd. hatte sich der EuGH mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Die Goldsmith Ltd. ist eine Gesellschaft in Großbritannien, die Schmuckartikel herstellt und verkauft. Sie schloß mit der RRI Ltd. einen Vertrag, wonach im Gegenzug zur Lieferung von Schmuck die RRI Werbeleistungen an die Goldsmith Ltd. erbringen sollte. Nachdem die Lieferung des Schmucks erfolgt war, konnte die RRI nur mehr einen Teil der versprochenen Werbeleistungen erbringen, weil sie wegen Zahlungsunfähigkeit liquidiert wurde. Daraufhin berichtigte die Goldsmith Ltd. die bereits entrichtete Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Schmuck, weil es durch die Zahlungsunfähigkeit der RRI zu einem Forderungsausfall gekommen war. Die britischen Steuerbehörden erkannten die Berichtigung der Mehrwertsteuer nicht an, weil nach britischem Mehrwertsteuerrecht eine Entgeltsberichtigung ausgeschlossen ist, wenn die Gegenleistung nicht in Geld besteht. Der Rechtsstreit wurde vor dem Value Added Tax Tribunal, Manchester Tribunal Center, anhängig, der Zweifel an S. 421dieser Bestimmung des britischen Rechts im Hinblick auf Art. 11 Teil C Abs. 1 der 6. MWSt-RL hegte. Art. 11 Teil C A...

Daten werden geladen...