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Dienstverhältnis eines nicht beteiligten GmbH- Geschäftsführers und PKW-Sachbezug
Persönliche Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung sind wesentliche Punkte, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen. Ob mangels klarer Feststellung anhand dieser Kriterien weitere Abgrenzungspunkte herangezogen werden müssen, obliegt der Prüfung im Einzelfall. Für die Beurteilung, ob die Benutzung eines arbeitgebereigenen Kfz durch den nicht beteiligten GmbH-Geschäftsführer einen halben Sachbezug rechtfertigt, kommt es nicht auf die beruflich, sondern auf die privat veranlassten Fahrten an ().
Dienstverhältnis eines nicht beteiligten Geschäftsführers
Im oben angeführten Erkenntnis hatte sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen, ob ein nicht am Stammkapital beteiligter Geschäftsführer in einem Dienstverhältnis zur Gesellschaft steht.
Dabei bezog sich das BFG auf die Rechtsprechung zur Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG, dem zwei Kriterien zu entnehmen sind, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses primär ausschlaggebend sind. Dabei handelt es sich einerseits um die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und andererseits um die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Lediglich in Fällen, in den...