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Währungsgewinne/-verluste ausländischer Betriebstätten
Kraft/Kraft (ET 1997, 136 ff.) besprechen ein Urteil des BFH vom (abgedruckt in IStR 1996, 435 ff.), wonach Währungsverluste, die sich aus der Rückführung von Dotationskapital einer belgischen Betriebstätte in das deutsche Stammhaus ergeben, in Deutschland steuerlich unbeachtlich seien, weil mit dem Betriebstättenstaat Belgien die Befreiungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart sei. Kraft/Kraft weisen dabei zu Recht darauf hin, daß nach diesem Urteil jedoch auch Währungsgewinne im Zusammenhang mit einer Betriebstätte in einem DBA-Partnerstaat in Zukunft in Deutschland freizustellen sein werden, wenn mit diesem Staat die Befreiungsmethode vereinbart ist. Da solche Währungsgewinne nur aus der Umrechnung der ausländischen Betriebstättenergebnisse in deutsche Währung im Rahmen der Buchführung des Stammhauses in Deutschland resultieren, bleiben diese im Ergebnis in beiden Staaten unbesteuert.