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Lizenzgebührenzahlungen an eine britische Schwestergesellschaft
(BMF) - Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine britische Kapitalgesellschaft gezahlt, dann unterliegen diese gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende britische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% der Stimmrechte der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft kontrolliert. Die Rechtslage im Geltungsbereich des DBA-Großbritannien entspricht damit im wesentlichen jener des DBA-Niederlande.
Im Rahmen eines österreichisch-niederländischen Verständigungsverfahrens wurde mittlerweile Einvernehmen erzielt, daß die vergleichbare Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 DBA-Niederlande dem Wortlaut nach interpretiert wird und daß sonach Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten sind. Denn die niederländische Schwestergesellschaft ist zwar ein mit der österreichischen Gesellschaft „verbundenes Unternehmen", ist aber an ihr weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt (EAS 886). Das BM für Finanzen ist unter den gegebenen Umständen bereit, die vergleichbare Be...