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EuGH: Hinweis in der Rechnung auf Übergang der Steuerschuld bei Dreiecksgeschäften ist materiellrechtliche Voraussetzung
In seinem Urteil vom , Luxury Trust Automobil GmbH, C-247/21, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ein Hinweis in der Rechnung des Erwerbers an seinen Abnehmer auf Übergang der Steuerschuld für die ruhende Lieferung im BestimmungsmitgliedS. 279 staat eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Anwendung der Vereinfachungsregelung ist und ob ein Fehlen eines solches Hinweises nachträglich berichtigt werden kann. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Luxury Trust Automobil GmbH (kurz: Luxury Trust Automobil) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Österreich, die Luxusfahrzeuge in mehreren Ländern sowohl in der EU als auch in Drittländern vermittelt und verkauft. Im Jahr 2014 kaufte Luxury Trust Automobil von einem Lieferanten mit Sitz im UK Fahrzeuge und veräußerte diese weiter an die M s.r.o. (kurz: Gesellschaft M) mit Sitz in Tschechien. Diese Fahrzeuge wurden direkt vom UK nach Tschechien transportiert. Die an diesen Lieferungen beteiligten Unternehmer traten mit der UID ihres Sitzstaats auf. In drei von Luxury Trust Automobil ausgestellten Rechnungen vom März 2014 (im F...