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Engagement eines schweizerischen Künstlers im Wege einer schweizerischen AG
Schließt ein österreichischer Konzertveranstalter mit einer schweizerischen Aktiengesellschaft einen Vertrag über einen inländischen Auftritt eines in der Schweiz ansässigen S. 237Künstlers ab, dann ist sowohl der schweizerische Künstler auf Grund seiner künstlerischen Inlandstätigkeit als auch die schweizerische Aktiengesellschaft auf Grund ihrer Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung nach § 98 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z 1 in Österreich steuerpflichtig.
Der Umstand, daß dem Publikum künstlerisch Hochwertiges dargeboten wird, nimmt einer solchen Veranstaltung nicht den Charakter einer „Unterhaltungsdarbietung" (EAS 983). Den österreichischen Veranstalter trifft damit die Steuerabzugspflicht für den gesamten an die schweizerische Gesellschaft für das inländische Konzert gezahlten Betrag.
Art. 17 Abs. 1 letzter Satz DBA-Schweiz wird im gegebenen Zusammenhang inhaltlich jene Bedeutung beigemessen, die Art. 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens zukommt. Danach ist Österreich berechtigt, den gesamten für den Künstlerauftritt in Österreich an die schweizerische AG gezahlten Pauschalbetrag der Besteuerung zu unterziehen. Daß hiebei die vom Bruttobetrag des Pauschalhonorars erhobene öst...