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In Österreich wohnhafter Repräsentant eines ausländischen Unternehmens
(BMF) - Übernimmt ein in Österreich wohnhafter Dienstnehmer einer belgischen Kapitalgesellschaft die Verkaufsleitung für Gesamtösterreich, besteht sonach seine Tätigkeit im Verkauf der von der belgischen Gesellschaft angebotenen Produkte, dann wird hiedurch jedenfalls für die belgische Gesellschaft eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 5 DBA-Belgien begründet. Und zwar auch dann, wenn die belgische Gesellschaft in Österreich über keine Vertriebsräumlichkeiten verfügt und der Verkaufsleiter seine Verkaufstätigkeit lediglich durch Kundenbesuche wahrnimmt und die erforderlichen Abrechnungen, Reports, Reisekostenerstellungen usw. von seiner Wohnung aus besorgt.
Unter diesen Umständen ist für die gestellte Frage, ob die belgische Gesellschaft in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folglich auch nicht mehr zu untersuchen, ob in der Wohnung eine (räumliche) Betriebstätte begründet worden ist; denn ein Dienstnehmer, der über eine Verkaufsabschlußvollmacht verfügt und diese auch gewöhnlich ausübt, löst jedenfalls als ständiger Vertreter gemäß § 98 Z 3 EStG und Art. 5 Abs. 4 DBA-Belgien für das vertretene Unternehmen beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus.
Zur Frage, ob bei...