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SWI 5, Mai 1997, Seite 190

Stille Rücklagenübertragung bei US-Immobilienvermögen

Veräußert eine US-Immobilien-Personengesellschaft, an der eine österreichische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, im Jahr 1997 einen Großteil ihres amerikanischen Liegenschaftsbesitzes und kann der hiebei anfallende Veräußerungsgewinn nach US-Steuerrecht (Sec. 1031 Internal Revenue Code betr. „like-kind exchange provision") auf eine Ersatzliegenschaft übertragen werden, sodaß die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes in den USA bis zur künftigen Veräußerung der Ersatzliegenschaft hinausgeschoben wird, dann kann hiedurch für die österreichischen Investoren eine „zeitverschobene Doppelbesteuerung" eintreten, wenn es nicht möglich ist, auch in Österreich die Veräußerungsgewinnbesteuerung durch eine Rücklagenübertragung nach Maßgabe des § 12 EStG zu vermeiden; hiebei müßte die Übertragung aber auf körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die in inländischen Betriebstätten der österreichischen Kapitalgesellschaft verwendet werden.

Zur „zeitverschobenen Doppelbesteuerung" würde es kommen, wenn die im Jahr 1997 in Österreich steuerlich erfaßten und in den USA auf die Ersatzliegenschaft übertragenen stillen Reserven in einem Folgejahr in den USA anläßlich der Veräußerung dieser Ersatzliegenschaft ein z...

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