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SWI 5, Mai 1997, Seite 186

KROATIEN: Neues Mehrwersteuerrecht geplant

Die Anpassung der Rahmenbedingungen für die kroatische Wirtschaft an westeuropäische Standards findet in der Erneuerung des Umsatzsteuersystems seine Fortsetzung. Mit Beginn des Jahres 1998 wird das derzeitige Umsatzsteuergesetz durch das neue Mehrwertsteuergesetz ersetzt. Kernpunkte des neuen Gesetzes sind die Einführung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug für Unternehmen sowie die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze auf alle Waren und Dienstleistungen. Derzeit kommen Umsatzsteuersätze zwischen fünf und 20 Prozent zur Anwendung, der neue Mehrwertsteuersatz soll bei 22 Prozent liegen.

Bis Ende 1997 gilt aber noch das alte System einer Bruttosteuer auf den Endverbrauch. Derzeit besteht keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die Umsatzsteuer hat also nicht wie in Österreich Durchlaufcharakter. Auch ist die Ermittlung des richtigen Steuersatzes aufwendig. Bei der Bestellung der Waren ist ihr für die Steuerhöhe notwendiger Verwendungszweck anzugeben. Die neuen Regelungen sollten ausländischen Investoren die Geschäftstätigkeit in Kroatien jedoch wesentlich erleichtern.

Die geplanten Ausnahmen vom Mehrwertsteuergesetz sind die Vermietung von Wohnräumen, Dienstleistungen von Banken, S...

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