Praxishandbuch Immobilien-Share-Purchase-Agreements
1. Aufl. 2026
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5.2. Die Bestimmungen eines SPA im Einzelnen samt Musterformulierungen
5.2.1. Präambel
Alexander Albl/Magdalena Brandstetter
5.2.1.1. Allgemein
SPAs enthalten in aller Regel eine Präambel, die die allgemeinen Umstände der Transaktion darlegt. Die Aufnahme einer Präambel ist nicht zwingend. Sinn einer Präambel ist es aber in der Praxis, den Hintergrund für den Vertragsschluss darzulegen. In der Präambel werden also der Sinn und Zweck des SPAs sowie die Beweggründe der Vertragsparteien dargestellt. Präambeln stellen daher eine Auslegungshilfe für unklare oder mehrdeutige Klauseln im Streitfall dar, da in der Präambel der verschriftlichte Parteiwille wiedergegeben wird. Und eine Präambel soll letztlich auch einer nicht mit der Transaktion vertrauten Person einen gut lesbaren Einstieg in den Vertrag bieten.
5.2.1.2. Praxis
Wenngleich eine Präambel für ein SPA nicht zwingend ist, gibt es in der Praxis kaum Verträge ohne eine solche. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Vertragsverfasser. Dennoch folgt aus den obigen Ausführungen für die Vertragspraxis, dass Präambeln nur eine beschreibende Funktion haben; keinesfalls sollten darin Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt werden. Zudem sollte darauf