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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
, 2026-0.531.449, BMF-AV 2026/122.
Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl I 2025/97, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), der Sanktionen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen sowie der Einzelheiten zur technischen Sicherheitseinrichtung.