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SWI 4, April 1997, Seite 180

EuGH: Vermietung eines Gebäudes keine unternehmerische Tätigkeit einer deutschen Gemeinde

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-247/95 Marktgemeinde Welden hat der EuGH festgestellt, daß es den Mitgliedstaaten erlaubt ist, die steuerbefreiten Tätigkeiten bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts als nichtunternehmerische Tätigkeiten zu behandeln. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die deutsche Gemeinde Welden ließ einen Neubau errichten und verpachtete die Räumlichkeiten an eine Brauerei zum Betrieb einer Gaststätte. Das Geschäftsinventar wurde nicht von der Gemeinde beschafft. Die Gemeinde verzichtete auf die Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze und machte die auf die Kosten für die Errichtung des Gebäudes entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt erkannte diesen Verzicht nicht an, da die Verpachtung der Gaststätte in dem Neubau ohne die Mitverpachtung des erforderlichen Gaststätteninventars kein Betrieb gewerblicher Art sei. Die Gemeinde sei deshalb nicht unternehmerisch tätig geworden und falle somit nicht unter die Umsatzsteuer.

Dagegen vertrat das Finanzgericht die Auffassung, daß zwar kein Betrieb gewerblicher Art vorliege, sich aber aus der 6. MWSt-RL ergebe, daß bei einer Einrichtung des öffentlichen Rechts die Unternehmereigenschaft nur vernei...

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