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Arbeitszeitflexibilisierung durch kollektivvertragliche Regelungen
Ist eine Bestimmung in einem kollektivvertraglichen Durchrechnungsmodell gesetzwidrig, so ist von der Ungültigkeit dieser Bestimmung und möglichst von der Restgültigkeit des Modells auszugehen ( 8 ObA 67/14g).
Anwendung von Durchrechnungsmodellen
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit kann unter anderem durch ein kollektivvertragliches Durchrechnungsmodell erfolgen. Die Flexibilisierung ist jedoch an den vom AZGvorgegebenen Rahmen gebunden. Das Wesen der Durchrechnungsmodelle besteht darin, dass Mehrleistungen in einer Woche durch Zeitausgleich in einer anderen Woche innerhalb eines bestimmten Durchrechnungszeitraums ausgeglichen werden und die über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgehenden Mehrleistungen nicht als zuschlagspflichtige Überstunden betrachtet werden (der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe sieht aber beispielsweise beim Modell der erweiterten Bandbreite für Wochenstunden nach der 40. Stunde bis zur 45. Stunde einen Zeitzuschlag von 25 % vor).
Beim Durchrechnungsmodell werden für einen bestimmten Zeitraum längere bzw kürzere Wochen mit den Arbeitnehmern oder mit dem Betriebsrat vereinbart, wobei für d...