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Änderungen im niederländischen Steuerrecht hinsichtlich ausländischer Betriebsstättenverluste
Grundsätzlich sind in den Niederlanden ansässige Gesellschaften mit ihrem weltweiten Einkommen in den Niederlanden steuerpflichtig. Aufgrund von Vorschriften im innerstaatlichen Recht werden jedoch ausländische Betriebsstättengewinne von der inländischen Steuerpflicht befreit, während ausländische Betriebsstättenverluste mit dem inländischen Einkommen ausgeglichen werden können. Diese Befreiung der ausländischen Betriebsstättengewinne wurde bisher auf einer overall-Basis berechnet, sodaß Gewinne aus einem Betriebsstättenstaat mit Verlusten aus einem anderen Betriebsstättenstaat verrechnet werden konnten. In der Ausgabe der International Tax News vom , 10 f. wird nun dargestellt, daß in Zukunft die Befreiung der ausländischen Betriebsstättengewinne nicht mehr auf einer overall-Basis, sondern auf einer per-country-Basis erfolgen wird. Betriebsstättengewinne aus einem Staat können daher mit Verlusten aus einem anderen Staat nicht mehr ausgeglichen werden.