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SWI 3, März 1997, Seite 131

EuGH: Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-302/93 Etienne Debouche (UR 1996, 430; VAT Monitor 1996, 355; UVR 1997, 12; EuZW 1997, 23) hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob ein Unternehmer, der nach den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen seines Ansässigkeitsstaates unecht steuerbefreite Leistungen erbringt, die Erstattung von Vorsteuern in einem anderen Mitgliedstaat verlangen kann, wenn die von ihm erbrachten Leistungen in dem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig wären.

Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Debouche, einem in Belgien ansässigen Rechtsanwalt, und der in den Niederlanden für die Mehrwertsteuererstattung Nichtansässiger zuständigen Behörde. Entsprechend dem Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 28 Abs. 3 lit. b i. V. m. Anhang F der 6. MWSt-RL sind in Belgien die Dienstleistungen der Rechtsanwälte von der Mehrwertsteuer befreit. In den Niederlanden unterliegen solche Dienstleistungen hingegen der Mehrwertsteuer. Herr Debouche mietete bei einer Leasinggesellschaft in den Niederlanden ein Fahrzeug, das er ausschließlich in Belgien im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit benutzte. Herr Debouche beantragte bei den niederländischen Behörden die Erstattung der Mehrwertsteuer, die ihm fü...

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