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Beschäftigung deutscher Schauspieler bei einem Film mit Drehort in Südafrika
(BMF) - Werden von einer österreichischen Filmproduktionsgesellschaft in Deutschland ansässige Filmschauspieler und Stabmitglieder für einen Film engagiert, der ausschließlich in Südafrika gedreht wird, kann die österreichische Filmproduktionsgesellschaft gemäß Art. 9 DBA-Deutschland den Lohnsteuerabzug unterlassen, vorausgesetzt, daß gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (BGBl. Nr. 426/1994) von den in Deutschland ansässigen Filmmitwirkenden eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 beigebracht wird. Denn gemäß Art. 9 des Abkommens steht bei in Deutschland ansässigen Dienstnehmern österreichischer Arbeitgeber Österreich nur insoweit ein Besteuerungsrecht zu, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird. (EAS 991 vom )