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Die Beihilfenregelung für Krankenanstalten und Ärzte gemeinschaftswidrig?
DOES THE ALLOWANCE PAID TO HOSPITALS AND MEDICAL DOCTORS ADHERE TO EU REGULATIONS?
As of Dec. 31, 1996 the transitional provisions on the value-added tax treatment of health services became invalid. Thus for a large number of health services a value-added tax exemption without deduction became effective. At the same time, however, an allowance for those groups of persons affected was granted. Helmut Moritz studies whether this regulation corresponds with EU Treaty requirements.
I. Unechte Steuerbefreiung für Gesundheitsleistungen und Beihilfen
Mit sind die Übergangsbestimmungen zu den bereits im UStG 1994 umgesetzten Bestimmungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Krankenanstalten und Ärzten ausgelaufen. Für eine Vielzahl von Gesundheitsleistungen tritt damit eine unechte Umsatzsteuerbefreiung in Kraft. Gleichzeitig mit der Einführung der unechten Steuerbefreiung tritt allerdings auch das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz in Kraft, das einigen Steuerpflichtigen eine Kompensation des fehlenden Vorsteuerabzuges in Form einer Beihilfe gewährt. Die Frage, ob eine gemeinschaftsrechtliche Regelung durch solche innerstaatlichen Maßnahmen konterkariert werden darf, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.