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SWI 3, März 1997, Seite 103

Unvorhergesehener Winterbaustopp bei Gleisbauarbeiten in Deutschland

(BMF) - Wurde einer Arbeitsgemeinschaft, der ein österreichisches Anlagenbauunternehmen angehört, im Rahmen eines Gleisbauprojektes in Deutschland ein bestimmter Aufgabenbereich übertragen, der in der Zeit von Ende August des Jahres 1 bis Mai des Jahres 2 zu erfüllen war, dann wäre bei vorgesehener Beendigung der Bauarbeiten in Deutschland keine Betriebsstätte für das österreichische Unternehmen entstanden, wodurch weder hinsichtlich der erzielten Gewinne noch hinsichtlich der an die Baustelle entsandten österreichischen Arbeitskräfte ein deutscher Besteuerungsanspruch erwachsen wäre.

Wurde allerdings wegen des damals herrschenden atypisch strengen Winters vom Auftraggeber ein Baustopp verhängt und hatte dieser zur Folge, daß die Arbeiten erst im September des Jahres 2 abgeschlossen werden konnten, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie hiedurch die 12monatige Baustellenfrist des Art. 4 DBA-BRD i. V. m. Z 8 des Schlußprotokolls als überschritten ansieht und die ihr bei Betriebsstättenbegründung zustehenden Besteuerungsrechte einfordert.

Denn für die Beurteilung, ob sich die Bauunterbrechung wegen der Wintersperre fristhemmend auswirkt,...

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