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SWI 3, März 1997, Seite 93

Transfer slowenischer Gewinne über Österreich nach Deutschland

Schüttet eine österreichische Tochtergesellschaft Gewinne an ihre deutsche Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94 a EStG keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Mit § 94 a EStG wurde auf österreichischer Seite die EU-„Mutter-Tochter-Richtlinie" umgesetzt; diese Bestimmung wird nicht dadurch unanwendbar, daß die nach Deutschland ausgeschütteten Gewinne aus einer nach § 10 Abs. 2 KStG steuerfreien slowenischen Schachteldividende stammen.

Die in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, ob auf deutscher Seite nach Artikel 15 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Steuerfreistellung zu gewähren ist, muß dem Grunde nach bejahend beantwortet werden. Der vorliegende Fall ist jedenfalls kein Anwendungsfall von Z 27 a des Schlußprotokolls zu Art. 15 des Abkommens. Denn nach dieser Bestimmung des Schlußprotokolls entfiele nur dann die deutsche Verpflichtung zur Steuerfreistellung, wenn die in Deutschland freizustellenden Beträge den inländischen Gewinn gemindert hätten (gemeint: als Betriebsausgabe gemindert hätten). Auch liegt in dem vorliegend beschriebenen Fall kein Qualifikationskonflikt vor (der ebenfalls nach Z 27 a des Schlußprotokolls von der Steuer...

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