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ASoK 8, August 2018, Seite 314

II. Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Differenzvergütungs-Verordnung

Doris Seier

Mit BGBl II 2018/146 wurde die auf § 53b ASVG beruhende Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung neu erlassen und in „Entgeltfortzahlungs-Zuschuss- und Differenzvergütungs-Verordnung – EFZ-DV-VO“ umbenannt.

Im Rahmen dieser Änderung wurde der Anwendungsbereich der Verordnung auf die Differenzvergütung und auf die durch das Pensionsanpassungsgesetz 2018, BGBl I 2017/151, erfolgte Ausweitung der Entgeltfortzahlungs-Zuschüsse für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Dienstnehmern auf 75 % (statt bislang 50 %) des fortgezahlten Entgelts ausgeweitet.

Die neue Verordnung trat mit in Kraft.

Autorinnen und Autoren:
Doris SeierMag. Doris Seier ist Referentin in der Abteilung für Legistik in der Kranken- und Unfallversicherung im BMASGK.
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Erwin Rath
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMASGK. Mag. Erwin Rath ist stellvertretender Leiter der Abteilung für Arbeitsvertragsrecht im BMASGK.
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