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Reminder: Einkommensbericht 2014 bis Ende März 2015
Alle Arbeitgeber, die einen Bericht zur Entgeltanalyse nach § 11a GlBG bis Ende März 2013 erstellt haben, haben wieder bis Ende März 2015 einen Bericht – nun für das Jahr 2014 – zu erstellen und an den Betriebsrat zu übermitteln (siehe Gerhartl, Erweitertes Diskriminierungsverbot und Einkommenstransparenz, PV-Info 2/2011, Seite 17 ff, und H. Ortner, Einkommensbericht nach dem Gleichbehandlungsgesetz, PV-Info 4/2011, Seite 11 f), da der Einkommensbericht alle zwei Jahre zu erstellen ist. Dies betrifft aufgrund der Staffelungen gemäß § 63 Abs 6 GlBG im Jahr 2015 Arbeitgeber mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern und mit 251 bis 500 Arbeitnehmern.