Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
2. Aufl. 2026
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S. 21819. Einkommensteuer und EAR
Natürliche Personen sind in Österreich einkommensteuerpflichtig auf Basis des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für juristische Personen (GmbH, AG, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen etc) gilt stattdessen die Körperschaftsteuerpflicht (oft als KöSt abgekürzt; Gesetz: KStG).
In diesem Buch finden Sie Steuersätze und Beispiele zum Tarif 2025. Nachdem ohnehin die Steuersätze und auch Absetzbeträge jährlich geändert werden, wird auf die Tarife des Jahres 2026 nicht eingegangen. Auch bei den Beispielen werden die Tarife für 2025 herangezogen.
Damit betrifft die Einkommensteuer die allermeisten Personen und Unternehmen, die auf Basis einer EAR ihr Ergebnis ermitteln und entsprechende Gewinne erzielen. Nicht nur bei Einzelunternehmen, auch bei Personengesellschaften wie der Kommanditgesellschaft, der offenen Gesellschaft oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterliegen Gewinne der Gesellschafter - die diesen automatisch zur Gänze zugerechnet werden - der Einkommensteuer.
Entscheidend für die Zuordnung zur Einkommensteuer ist die Rechtsform, nicht die Art der Gewinnermittlung. Auch natürliche Personen, die aufgrund entsprechend hoher Gewinne ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln müssen ...