Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis
2. Aufl. 2026
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S. 18314. EU-One-Stop-Shop (EU-OSS)
Neben den gesetzlichen Bestimmungen des Reverse-Charge-Verfahrens, welche im Grunde das Umsatzsteuerverfahren zwischen zwei unternehmerisch tätigen Geschäftspartnern vereinfachen soll, gibt es seit jüngerer Vergangenheit auch ein Verfahren, welches das Umsatzsteuerverfahren zwischen einem Unternehmen und Privatpersonen vereinfachen soll. Dafür wurden die Bestimmungen des EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) eingeführt.
14.1. Ausgangssituation
Das Umsatzsteuergesetz regelt unter anderem in welchem Land eine Lieferung bzw eine erbrachte Leistung als ausgeführt gilt und in weiterer Folge der Umsatzsteuer unterliegt. Je nachdem wo die erbrachte Lieferung bzw Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, besteht auch die Verpflichtung, diese Umsatzsteuer an die jeweilige Finanzbehörde abzuführen.
In der Vergangenheit war es daher nötig sich bei der ausländischen Finanzbehörde zu registrieren und die in dem Land notwendige Erklärung etc abzugeben. Dieser Umstand wurde für viele Unternehmen aufgrund der anhaltenden Globalisierung durchaus zu einer enormen Herausforderung. Gerade der Onlinehandel oder das Erbringen grenzüberschreitender Dienstleistungen wird in Zukunft immer mehr, weshalb sich immer ...