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iFamZ 1, Februar 2022, Seite 35

Eine Liegenschaft, der Geschäftsräumlichen einer GmbH gewidmet sind, gehört (teilweise) zu einem Unternehmen

iFamZ 2022/28

§ 82 EheG

Eine Liegenschaft, die im Geschäftsbetrieb der Gesellschaft eines oder beider Ehepartner steht, ist schon wegen ihrer Funktion als Geschäftsräumlichkeiten der GmbH und damit „zu einem Unternehmen“ iSd § 82 Abs 1 Z 3 EheG zugehörig.

Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist allein die wertmäßige Berücksichtigung einer Liegenschaft, auf der sich Bürogebäude und Lagerflächen befinden. Diese zur Gänze mittels Kredit finanzierte Liegenschaft wurde vom Mann während aufrechter ehelicher Gemeinschaft erworben. Sie wurde von Anfang an teilweise an die „eigene“ GmbH vermietet. Während zu Beginn noch beide Streitteile Gesellschafter dieser GmbH gewesen waren, wurde der Mann (der seit der Gründung auch ihr Alleingeschäftsführer war) später ihr Alleingesellschafter. Derzeit sind 35 Mitarbeiter in der Gesellschaft beschäftigt. (…) Die Frau meint, der Wert dieser Liegenschaft sei bei der nachehelichen Vermögensaufteilung zur Gänze, der Mann dagegen, gar nicht zu berücksichtigen. (…) Das Rekursgericht bezog die Liegenschaft wertmäßig mit zwei Dritteln als eheliche Ersparnis in die Aufteilung ein. Ein Drittel des Werts nahm es als nach § 82 Abs 1 Z 3 EheG zu einem Unternehmen gehörend von der Aufteilung ...

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