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iFamZ 1, Februar 2022, Seite 34

Verwirkung des nachehelichen Unterhalts

iFamZ 2022/27

§ 74 EheG

Mehrere bzw laufende Verfehlungen, die erst in ihrer Gesamtheit eine schwerwiegende Verfehlung bilden, können zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen. Auch Verhaltensweisen gegenüber dem Kind, die sich auf den Unterhaltsverpflichteten erheblich negativ auswirken, stellen Verfehlungen dar, die zu einer Verwirkung des Unterhalts führen können.

(…) In der Revision wirft die Klägerin dem Berufungsgericht vor, es habe zwei Judikate herangezogen, deren Sachverhalte mit dem vorliegenden aber nicht zu vergleichen seien (3 Ob 77/15t [Vorwurf einer Vergewaltigung], 7 Ob 181/17v [Vorwürfe ohne S. 35 Schädigungsabsicht]), weil die in ihren an die Schulhalterin gerichteten E-Mails enthaltenen Vorwürfe nicht so schwer wiegen würden wie Strafanzeigen, und es wird zudem von ihr (…) die Behauptung aufgestellt, nur eine unberechtigte und aus einer feindlichen Einstellung oder aus Rache erhobene Strafanzeige könne zur Verwirkung führen. Dem Beschluss zu 7 Ob 10/08h ist aber nicht zu entnehmen, dass „nur eine Strafanzeige“ zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann, sondern, dass die Strafanzeige nur dann eine schwere Eheverletzung in Form eines Verstoßes gegen di...

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