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iFamZ 1, Februar 2022, Seite 34

Ersatz von Detektivkosten bei Ehestörung

iFamZ 2022/26

§ 1295 ff ABGB

Kommt es noch vor einem tatsächlichen Sexualkontakt zur Beauftragung eines Detektivs, fehlt es am rechtswidrigen Verhalten, womit der Überwachungsauftrag und dessen Kosten nicht auf einem durch einen Verhaltensverstoß seitens des Beklagten ausgelösten Informationsinteresse des Klägers beruhte.

(…) Am setzte sich die Frau mit dem Beklagten, ihrem Exfreund, mit dem sie seit fünf Jahren keinen Kontakt mehr gehabt hatte, in Verbindung. Dieser wusste, dass sie verheiratet war. (…) Auf seinen Vorschlag, sich gemeinsam mit dem Mann zu treffen, äußerte die Frau, dass der Kläger ihn nicht möge und machte den Gegenvorschlag, einander alleine zu treffen. Dem Kläger erklärte sie im Zuge eines heftigen Streits am 26. 10., die Scheidung zu wollen. Dem Beklagten teilte sie bei ihrem ersten Treffen am Nachmittag des 30. 10. mit, dass sie in Scheidung lebe und sich vom Kläger getrennt habe. (…) Am 13. 11. eröffnete die Frau dem Kläger, dass für sie die Ehe aussichtslos zerrüttet sei. (…) Ungefähr zwei Wochen nach dem ersten Treffen war der Beklagte erstmals mit der Frau in das Haus mitgekommen; im Dezember wurde ihre Beziehung intensiver; sie übernachtete vom 8. auf de...

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