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iFamZ 1, Februar 2022, Seite 23

Indexierung von Familienleistungen verstößt laut Generalanwalt gegen Unionsrecht

iFamZ 2022/18

§ 8 FLAG; § 33 EStG; VO (EG) 883/2004; VO (EU) 492/2011

Schlussanträge Generalanwalt de la Tour , Kommission/Österreich, C-328/20

Nach Auffassung von Generalanwalt de la Tour verstößt die Indexierung der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrags, des Familienbonus Plus und des Alleinverdiener-, Alleinerzieher- sowie Unterhaltsabsetzbetrags gegen Unionsrecht.

Seit dem passt Österreich für Arbeitnehmer, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, den Pauschalbetrag der Familienbeihilfe und verschiedener steuerlicher Vergünstigungen, ua Familienbonus Plus, nach oben oder unten entsprechend dem allgemeinen Preisniveau des betreffenden Mitgliedstaates an. Nach Ansicht der Europäischen Kommission verstoßen diese Anpassung und die unterschiedliche Behandlung, die sich daraus in erster Linie für Wanderarbeitnehmer im Vergleich zu österreichischen Staatsangehörigen ergibt, gegen Unionsrecht. Folglich erhob sie beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich.

1.

Die Republik Österreich hat durch die Einführung eines Anpassungsmechanismus in Bezug auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für Erwerbstätige, deren Kinder ständig in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, gegen ...

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