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Arbeitslosigkeit bei Selbständigen: Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Seit 2009 haben selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung zu optieren. Im Fall der Option besteht bei Eintritt von Arbeitslosigkeit (Beendigung der Erwerbstätigkeit) Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das BMASK hat die Voraussetzungen mit Erlass vom , BMASK-435.005/0006-VI/AMR/1/2011, konkretisiert.
Voraussetzungen
Für den Eintritt von Arbeitslosigkeit muss die selbständige Erwerbstätigkeit beendet werden (eine Reduktion unter die Geringfügigkeitsgrenze reicht nicht). Analog zu § 12 Abs 3 lit h Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) muss diese Beendigung mindestens einen Monat dauern, damit trotz einer nachfolgend wiederaufgenommenen selbständigen Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze Arbeitslosigkeit vorliegt.
Beispiel 1
Ein selbständig Erwerbstätiger übt seine Erwerbstätigkeit ab nur mehr in einem unter der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Ausmaß aus. Der Betreffende ist (auch ab ) nicht arbeitslos , da das Vorliegen von Arbeitslosigkeit voraussetzt, dass die Erwerbstätigkeit aufgegeben (eingestellt) wird.
Beispiel 2
Ein selbständig Erwerbstätiger beendet seine selbständige Erwerbstätigkeit am . Am nimmt er eine neuerliche selbständige Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze ...