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Arbeitslosengeld bei geringfügiger selbständiger Tätigkeit
In PV-Info 6/2011, Seite 16 ff, wurde über den Erlass des BMASK vom , 435.005/0006-VI/AMR/1/2011, betreffend den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berichtet. Der VwGH hat sich der in diesem Erlass vertretenen Rechtsansicht, wonach § 12 Abs 3 lit h AlVG auf selbständige Tätigkeiten analog anzuwenden ist, allerdings nicht angeschlossen ( ).
Sachverhalt
Ein Künstler übte seine Tätigkeit sowohl auf Selbständigenbasis als auch in Form eines Dienstverhältnisses aus. Ab reduzierte er die selbständige Tätigkeit unter die Geringfügigkeitsgrenze, und mit beendete er das Dienstverhältnis. Am beantragte er beim AMS Arbeitslosengeld. Der Antrag wurde im Wesentlichen deshalb abgelehnt, weil § 12 Abs 3 lit h AlVG nach Auffassung des AMS (unter Zugrundelegung des Erlasses des BMASK) auf selbständige Tätigkeiten analog anzuwenden ist, weshalb die (selbständige) Tätigkeit nicht bloß unter die Geringfügigkeitsgrenze reduziert, sondern tatsächlich beendet oder für mindestens einen Monat unterbrochen werden müssen hätte, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auszulösen.
Erkenntnis des VwGH
Der VwGH hob den Ablehnungsbescheid auf und begründete dies wie folgt: Gemäß § 12 Abs 3 lit h AlVG steht die...