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PV-Info 6, Juni 2011, Seite 12

Arbeitsmarktöffnung: Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Dr. Andreas Gerhartl

Mit BGBl I 25/2011, ausgegeben am , wurde das AuslBG – im Zusammenspiel mit den Änderungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) durch das Fremdenrechtsänderungsgesetz (FrÄG) 2011, BGBl I 2011/38 – einer umfangreichen Novellierung unterzogen. Dabei wurden insbesondere die Öffnung der Ostgrenzen des Arbeitsmarktes (per ) und ein kriteriengeleitetes Zulassungsmodell (mit ) in das Gesetz implementiert (Rot-Weiß-Rot-Card). Das neue Zulassungsmodell ersetzt die bisherigen Bewilligungsarten aber nicht, sondern tritt zu diesen hinzu. Es können daher auch weiterhin Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die bedeutsamsten Änderungen.

Wesentliche Änderungen bzw Neuerungen


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Änderung
Gesetzliche Bestimmung
Inkraft­treten
Wegfall der Bewilligungspflicht für Staatsangehörige aus Tschechien, Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Polen, Estland, Lettland und Litauen.
Verpflichtung des Arbeitgebers, ihm nach dem AuslBG erteilte Bewilligungen und Berechtigungen im Betrieb bereitzuhalten; Verpflichtung des Ausländers, ihm nach dem AuslBG oder NAG erteilte Bewilligungen und Berechtigungen an der Arbeitsstelle zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Verpflichtung des AMS, Ausländern auf Antrag zu bestätige...

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