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PV-Info 6, Juni 2011, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung Juni 2011

PV-Info Redaktion

Kontrolle der Bescheide über die Behindertenausgleichstaxe:

Die Ausgleichstaxe für jeden im Jahr 2010 nicht beschäftigten Behinderten beträgt € 223,– pro Monat.

Abrechnung der Sonderzahlungen – Folgendes ist zu beachten:

  • Fälligkeit, Ausmaß und Höhe je nach Kollektivvertrag.

  • Nach § 19d Abs 4 AZG ist regelmäßig geleistete Teilzeitmehrarbeit zu berücksichtigen (idR ohne Zuschlag).

  • Mischsonderzahlung bei Wechsel der Arbeitszeit infolge von Elternteilzeit (§ 15 Abs 7 MSchG, § 8b Abs 7 VKG) sowie in analoger Anwendung bei Wechsel der Arbeitszeit infolge von Altersteilzeit, Betreuungspflichten von nahen Angehörigen oder Familienhospizkarenz.

  • Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt oder Änderung des Ausmaßes der Teilzeit: Mischsonderzahlung bzw Durchschnittsberechnung (dazu in PV-Info 7/2011, ) oder Stichtagsberechnung.

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