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PV-Info 1, Jänner 2009, Seite 29

Nachweispflicht für Vordienstzeiten

Mag. Andreas Gerhartl

In Kollektivverträgen wird häufig festgelegt, dass Vordienstzeiten bei der Einstufung des Arbeitnehmers anzurechnen sind. Dabei treffen den Arbeitnehmer Bekanntgabe- und Nachweispflichten, den Arbeitgeber korrespondierend dazu Informations- und Aufklärungspflichten. Muss der Arbeitnehmer die Vordienstzeiten innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen, so beginnt diese Frist nach einer aktuellen OGH-Entscheidung nur dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hat ().

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer legte dem (künftigen) Arbeitgeber im Zuge einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz einen Lebenslauf vor. In diesem war zwar eine Vordienstzeit angeführt, der Bewerbung lag jedoch kein Dienstzeugnis bei. Weiters wurde die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers (für andere Arbeitgeber) auch in zwei Vorstellungsgesprächen thematisiert. Nach Zustandekommen des Dienstverhältnisses forderte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf, alle seine Unterlagen abzugeben, wies aber nicht darauf hin, dass sich fehlende Unterlagen auf die Einstufung auswirken. Da der Arbeitnehmer die im Lebenslauf angeführte Tätigkeit nicht nachwies, ließ sie der Arbeitge...

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