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Selbständig auf Verlangen?
Der OGH wurde mit der Frage konfrontiert, ob ein Arbeitnehmer, der darauf bestand, als Selbständiger abgerechnet zu werden, und sich nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf das Arbeitsverhältnis berief, gegen Treu und Glauben verstößt und damit seine Ansprüche verwirkt. Wenig überraschend kam der OGH zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist ().
Sachverhalt
Der Arbeitnehmer war seit Beginn der 90er-Jahre als Unternehmensberater bei einer GmbH beschäftigt. Wurden zunächst immer „Werkverträge“ geschlossen, so drängte der Arbeitgeber ab Mitte der 90er-Jahre immer wieder darauf, doch einen Arbeitsvertrag abzuschließen, was der Arbeitnehmer aber immer ablehnte. Aufgrund seiner Tätigkeit, seiner Eingliederung in die Unternehmenshierarchie und seiner Weisungsgebundenheit bestand kein Zweifel an seiner Arbeitnehmereigenschaft. Als die GmbH aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten das Vertragsverhältnis auflöste, erklärte der Arbeitnehmer seinerseits den Austritt und machte Ansprüche auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung geltend. Im Verfahren wurde die Arbeitnehmereigenschaft auch von der beklagten Partei nicht in Zweifel gezogen, jedoch macht...