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BUAG: Erhöhung der Lohnzuschläge für 2009
In BGBl II 2008/450 ist die Änderung der Verordnung betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) kundgemacht worden.
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse und Abfertigungen „alt“) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 01/2009 bis 12/2009 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,4-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns (bisher das 1,3-Fache).
Die Berechnungsformel lautet: (KV-Lohn + 20 %) x 1,4