Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Scheinselbständigkeit aus Sicht des gerichtlichen Beitragsstrafrechts
Die Scheinselbständigkeit gilt als verbreitetes Instrument zur Verschleierung von unselbständiger Beschäftigung und Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dieser Beitrag behandelt dieses Phänomen aus beitragsstrafrechtlicher Perspektive und zeigt einen lückenhaften Schutz der Sozialversicherung auf: Während die derzeitige Ausgestaltung des § 153e StGB einer effektiven Ahndung der Scheinselbständigkeit entgegensteht, scheidet eine Strafbarkeit nach §§ 153c und 146 StGB bereits auf Tatbestandsebene aus.
1. Einleitung
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn Dienstnehmer fälschlicherweise als Selbständige behandelt werden, obwohl nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhalts ein unselbständiges Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG vorliegt. Dazu kommt es zum einen, wenn über die rechtliche Qualifikation der Beschäftigung schlichtweg geirrt wird. Zum anderen behandeln unredliche Dienstgeber echte Dienstnehmer bewusst als Selbständige, um unselbständige Dienstverhältnisse zu verschleiern und Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.
Aufgrund der vermeintlichen Selbständigkeit der Dienstnehmer werden die gesetzlich gebotene Anmeldung zur Sozialversicherung nach § 33 ASVG und die entsprechende Leistung von Sozialversich...