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Neue Sachbezugsverordnung für die Bewertung von arbeitgebereigenen Wohnungen
Mit der Aufhebung des § 2 der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (BGBl II 2001/416) durch den VfGH ist eine Neuregelung für die bundeseinheitliche Bewertung von Wohnraum, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt, ab notwendig geworden. Die in BGBl II 2008/468, ausgegeben am , veröffentlichte Neufassung des § 2 der Sachbezugsverordnung mit dem Titel „Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung)“ sowie der 2. LStR-Wartungserlass 2008 sehen Neuregelungen vor. Hinsichtlich des vom Arbeitgeber angemieteten Wohnraums bleiben die Bestimmungen aber grundsätzlich unverändert.
Richtwert als Basis für Wohnraumbewertung
Basis für die Wohnraumbewertung sind die am 31. Oktober des Vorjah res geltenden Richtwerte nach § 5 Richtwertgesetz (RichtWG) (§ 2 Abs 1 SachbezugswerteVO). Die aktuell anwendbaren Richtwerte pro Quadratmeter belaufen sich je nach Bundesland wie folgt:
Burgenland € 4,31
Kärnten € 5,53
Niederösterreich € 4,85
Oberösterreich € 5,12
Salzburg € 6,53
Steiermark € 6,52
Tirol € 5,77
Vorarlberg € 7,26
Wien € 4,73
Diese Richtwerte pro Quadratmeter basieren auf Wohnraum im Sinne der Definition der mietrechtlichen Nor...