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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
IESG-Zuschlag 2009 unverändert
Der IESG-Zuschlag (Zuschlag gemäß Insolvenz-Entgeltsicherungsge setz) wurde ab der Beitragsperiode 2009 wieder mit 0,55% festgesetzt (BGBl II 2008/431, ausgegeben am ).
Anmerkung: Die Höhe des Zuschlags ist gegenüber 2008 unverändert. Die vorstehende Verordnung gilt aufgrund gesetzlicher Änderungen nunmehr unbefristet, und die Höhe des Zuschlags muss nicht mehr jährlich neu festgesetzt werden.
Ausgleichstaxe 2009
Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichtaxe gemäß § 9 Abs 2 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) beträgt für das Kalenderjahr 2009 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich € 220,- (BGBl II 2008/411, ausgegeben am ).
Mindestlohntarife 2009
Für nachstehende Dienstnehmer gelten ab neue Mindestlohntarife:
im Haushalt beschäftigte Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer für sämtliche Bundesländer,
Hausbesorgerinnen/Hausbesorger für sämtliche Bundesländer,
Betreuung und Bedienung von Einrichtungen und Anlagen auf Liegenschaften für sämtliche Bundesländer,
Hausbetreuerinnen/Hausbetreuer,
Au-pair-Kräfte (die ab ein Dienstverhältnis begründen).