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Checkliste Personalverrechnung Jänner 2009
Vornahme von Kollektivvertragserhöhungen oder Satzungserhöhungen (zB Hausbesorger).
Berücksichtigung der geänderten Freibeträge nach § 68 Abs 2 EStG (zehn maximal 50%ige Überstundenzuschläge, maximal € 86,–).
Das zieht eine Neuberechnung von Überstundenpauschalen und des Steuervorteils bei All-in-Vereinbarungen nach sich.
Neuberechnung der Sachbezugswerte für im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Wohnraum.
Erneuerung der Anträge auf Vergütung von Altersteilzeitgeld, sofern sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben.
Löschen alter Freibetragsmitteilungen und Erfassen der neuen Mitteilungen (basierend auf den Arbeitnehmerveranlagungen von 2007).
Berücksichtigung allfälliger Änderungen bei Erklärungen zur Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrags.