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GesRZ 6, Dezember 2011, Seite 332

EU: Entschlossene Maßnahmen gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulation

Die Europäische Kommission hat am im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der Solidität und Transparenz der Finanzmärkte einen Vorschlag für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) verabschiedet. Damit soll der durch die Marktmissbrauchsrichtlinie 2003/6/EG geschaffene Rahmen zur Gewährleistung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes modernisiert und gestärkt werden. Insb soll der Anwendungsbereich der bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Finanzinstrumente, die nur auf multilateralen Handelssystemen (MTF), anderen organisierten Handelssystemen (OTF) und außerbörslich gehandelt werden, so ausgedehnt werden, dass er den Handel auf sämtlichen Plattformen und mit allen Finanzinstrumenten, die diese beeinflussen können, erfasst. Weiters sollen die Regelungen für das Melden verdächtiger Transaktionen auf noch nicht ausgeführte Handelsaufträge und verdächtige außerbörsliche Geschäfte (OTC) erweitert werden.

Der Vorschlag ist online abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/securities/docs/abuse/COM_2011_651_de.pdf

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Dr. Julia Fragner ist Mitarbeiterin der Geschäftsstelle de...
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