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VwGH saniert „Databox-Gate“ der Finanzverwaltung
Elektronische Zustellung von Wiederaufnahme- und neuen Sachbescheiden in „verkehrter Reihenfolge“ ist nicht rechtswidrig
Im Zuge der elektronischen Zustellung von Bescheiden über FinanzOnline kam es in zahlreichen Fällen dazu, dass neue Sachbescheide, die im Rahmen einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO oder einer Bescheidaufhebung nach § 299 BAO erlassen worden waren, EDV-bedingt zeitlich vor den zugehörigen Wiederaufnahme- bzw Aufhebungsbescheiden in der Databox der Abgabepflichtigen einlangten. Das BFG beurteilte diese „umgekehrte Zustellreihenfolge“ als rechtswidrig (vgl etwa ). Der VwGH hat diese Sichtweise nunmehr in mehreren Erkenntnissen, insbesondere im Erkenntnis vom , Ro 2026/15/0021, verworfen. Der Begründungsweg des VwGH kommt jedoch überraschend: Unter Rückgriff auf § 293 BAO im Wege einer Analogie gelangt der VwGH zu dem Ergebnis, dass solche EDV-bedingten Zustellfehler als „offenkundige Abweichungen vom Bescheidwillen“ erkennbar und daher unbeachtlich sind. Wiederaufnahme- und Sachbescheid gelten daher fiktiv als gleichzeitig zugestellt. Für die Praxis bedeutet dies eine deutliche Entschärfung des zuvor als massenhaft problematisch wahrgenommenen IT-Phänomens.
1. Sachverhalt
Der Anlassfall, den der VwGH mit Erkenntnis vom , Ro 2026/15/0021, zu entscheiden hatte, spielt im klassischen ...