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SWK 20-21, 20. Juli 2026, Seite 866

Sperre der Optionsausübung nach § 26 Abs 3 Z 2 UStG idF Budgetbegleitgesetz 2027-2028

Voraussetzungen, Verdachtsmaßstab und Ermessen

Thomas Bieber

Die Option zur Finanzamtszuständigkeit nach § 26 Abs 3 Z 2 UStG ermöglicht Unternehmern, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) über das Finanzamtskonto mit dem Vorsteuerabzug zu verrechnen und dadurch eine Vorfinanzierung zu vermeiden. Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BBG 2027-2028) ergänzt diese Regelung mit Wirkung ab um einen neuen Versagungstatbestand: Bei Verdacht eines Finanzvergehens im Zusammenhang mit der Einfuhr können die Ämter der Bundesfinanzverwaltung die Option für bis zu zwei Jahre ausschließen.

1. Status quo des § 26 Abs 3 Z 2 UStG

Mit dem BBG 2003 wurde in § 26 Abs 3 Z 2 UStG eine Vereinfachungsregelung geschaffen. Danach kann der Schuldner der EUSt bereits in der Zollanmeldung erklären, dass die Einhebung und Einbringung der EUSt durch das Finanzamt erfolgt (Option zur Finanzamtszuständigkeit).

Die Option zur Finanzamtszuständigkeit betrifft ausschließlich die Erhebung der EUSt, nicht jedoch deren Festsetzung. Die EUSt wird weiterhin vom Zollamt Österreich festgesetzt, die Abwicklung erfolgt jedoch über das Finanzamtskonto. Dadurch wird eine unmittelbare Verrechnung mit dem Vorsteuerabzug ermöglicht, wodurch die tatsächliche Zahlung und die spätere Rückforderung entfallen.

§ 26 Abs 3 Z 2 TS 1 bis 3 UStG definieren die Voraussetzun...

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