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Bundeshaftungsobergrenzengesetz
Der Gesetzesentwurf zum BHOG (RV 1517 BlgNR 24. GP) dient der Umsetzung des österreichischen Stabilitätspaktes 2011. Mit diesem Entwurf soll eine gesetzlich verbindlicheS. 332 Obergrenze für Haftungen des Bundes sowie der dem Sektor Staat zugehörenden außerbudgetären Einheiten des Bundes, die im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, festgelegt werden.
Die Regierungsvorlage ist online abrufbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01517/index.shtml