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GesRZ 5, Oktober 2011, Seite 304

EuGH Rs C-378/10 ante portas: Wie wird der EuGH „Cartesio“ fortschreiben?

Stephan Kallab und Thomas Ratka

Das Oberste Gericht Ungarns (Magyar Köztársaság Legfelsöbb Bírosága) hat dem EuGH mit dem Vorlagebeschluss vom (EuGH Rs C-378/10, VALE) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Stehen die Art 43 und 48 EGV (nunmehr: Art 49, 54 AEUV) einer Regelung oder Praxis eines Aufnahmemitgliedstaates entgegen, die verhindert, dass eine rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz und ihren tatsächlichen Sitz in den Aufnahmemitgliedstaat verlegt und ihre Tätigkeit dort in der Rechtsform einer Gesellschaft dieses Staates fortsetzt?

2. Darf der Aufnahmemitgliedstaat von dieser Gesellschaft die Erfüllung sämtlicher Erfordernisse verlangen, die nach seinem Recht für innerstaatliche Umwandlungen vorgesehen sind?

Der EuGH hat – bekanntermaßen – in den Rs Centros,Überseering und Inspire Art entschieden, dass nach der Rechtsordnung eines EU-/EWR-Staates gegründete Gesellschaften ihre Niederlassungsfreiheit dergestalt ausüben können, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in jeden EU-/EWR-Staat verlegen können, ohne dass der Zuzugsstaat ihre Rechtsfähigkeit als ausländische (Kapital-)Gesellschaft verneinen oder ihnen – im Regelfall – „Sonde...

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