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Zwingende Einberufungserfordernisse bei der Mitgliederversammlung des Vereins
Für die Einberufung der Mitgliederversammlung der mittlerweile weit über 110.000 österreichischen Vereine stellen sich die praktisch wichtigen Fragen: Bestehen im Interesse der Mitglieder zwingende Erfordernisse und – wenn ja – welche? Und macht ein Verstoß die darauffolgenden Beschlüsse der Versammlung (nach „neuem“ Vereinsrecht, § 7 Vereinsgesetz 2002) nichtig oder bloß anfechtbar? Diese Fragen stellen sich unabhängig vom Bestehen eines einschlägigen Statuteninhalts. Zusätzliche Aktualität erhalten sie angesichts möglicher Analogien aufgrund des AktRÄG 2009. Im Vorgriff auf eine demnächst vorzulegende monographische Untersuchung behandelt dieser Aufsatz manche dieser Fragen erstmals, andere beantwortet er neu. Dabei wird jedoch der Themenbereich der Ankündigung der Tagesordnung ausgespart, da er gesonderte Behandlung verdient.
I. Probleme
1. Hauptfrage: Vorgaben für die Einberufung aufgrund zwingenden Rechts?
1.1. Anders als für die übrigen Körperschaften des Gesellschaftsrechts (AG, GmbH, Genossenschaft) normiert das Gesetz für den Verein nicht die „Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Vereinsorgane“: Diese müssen zwar laut § 3 Abs 2 Z 9 Vereinsgesetz 2002 (im Folgenden kurz: VerG) im Statut enthalten sein; nicht normier...