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Ankündigung der Tagesordnung für die Mitgliederversammlung des Vereins
Kürzlich habe ich in dieser Zeitschrift die zwingenden Einberufungserfordernisse für die Mitgliederversammlung der (mittlerweile etwa 115.000) österreichischen Vereine behandelt. Dabei ist der Themenbereich der Ankündigung der Tagesordnung ausgespart geblieben. Auch hier geht es um folgende praktisch zentralen Fragen: Bestehen im Interesse der Mitglieder zwingende Erfordernisse und, wenn ja, welche? Und macht ein Verstoß die darauffolgenden Beschlüsse der Versammlung nichtig oder bloß anfechtbar (iSd § 7 Vereinsgesetz 2002)? Das Gesetz enthält überhaupt keine Regelung, geschweige denn eine ausdrückliche. Diese Probleme stellen sich unabhängig von einem etwaigen einschlägigen Statuteninhalt. Sie werden hier im Vorgriff auf eine demnächst vorzulegende Monographie behandelt, wobei manche Fragen erstmals beantwortet werden, etwa die nach einer Ankündigungsfrist.
I. Meinungsstand
1. OGH
1.1. Allgemeine Mitteilungspflicht
1.1.1. Die erste Entscheidung des OGH zu Einberufungsmängeln allgemein nach dem Vereinsgesetz 2002 (im Folgenden kurz: VerG) brauchte auf die Frage fehlender oder mangelhafter Ankündigung von Tagesordnungspunkten im Besonderen überhaupt nicht einzugehen; zu eindeutig war der Anlassfall: Beinahe die Hälfte der stimmbe...