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EU: Neue Eigenkapitalvorschriften
Am hat die Europäische Kommission ein Gesetzespaket zur Stärkung der Regulierung des Bankensektors angenommen, welches ua die auf G20-Ebene vereinbarten internationalen Eigenkapitalstandards für Banken in Europa umsetzen soll. Der Vorschlag ersetzt die Kapitaladäquanz-Richtlinien (Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG) durch eine Richtlinie und eine Verordnung.
Die Verordnung beinhaltet detaillierte Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Folgende Punkte werden ua geregelt:
Eigenkapital: Für die von Banken vorzuhaltenden Eigenmittel werden quantitativ und qualitativ höhere Anforderungen vorgesehen. Außerdem enthält der Vorschlag harmonisierte Vorschriften dafür, welche Abzüge vom Eigenkapital vorzunehmen sind, wenn die Höhe des Eigenkapitals ermittelt wird, das nach dem Vorsichtsprinzip für Aufsichtszwecke anerkannt werden kann.
Liquidität: Um die kurzfristige Widerstandsfähigkeit des Liquiditätsrisikoprofils der Finanzinstitute zu verbessern, wird die Einführung einer Liquiditätsdeckungsquote vorgeschlagen (über deren genaue Zusammensetzung und Kalibrierung soll nach Ablauf einer Beobachtungs- und Prüfungsphase im Jahr 2015 entschieden werden).
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